Sozialstunden nach richterlicher Weisung

    Sozialstunden nach richterlicher Weisung




Straffällig gewordenen Jugendlichen, die auf richterlicher Weisung eine gemeinnützige Arbeit verrichten müssen, können das beispielsweise mit Hausmeister-, Renovierungs-, Maler- und Holzarbeiten, Fahrradreparaturen oder Hilfs- und Instandsetzungsarbeiten bei JuSeV tun. Die Ableistung der gemeinnützigen Arbeits- und Sozialstunden wird, soweit es geht, auch in Gruppen ermöglicht.


Über die Begleitung der Jugendlichen während der Ableistung ihrer gemeinnützigen Stunden ist es möglich, mit ihnen in Kontakt zu treten und Hintergründe und Motive zu reflektieren. Im jeweils zugeteilten Team werden je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie im Umgang mit anderen Jugendlichen neue Möglichkeiten der Kommunikation und Integration aufgezeigt. Unsere gemeinsame Arbeit erfolgt deshalb mit dem Ziel des Erwerbs und der Stärkung der sozialen Kompetenz.